Industrie- und Handelskammer

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) ist eine regional organisierte, öffentlich-rechtliche Körperschaft der gewerblichen Wirtschaft mit gesetzlich übertragenen Aufgaben im öffentlichen Interesse. Für alle gewerbesteuerpflichtigen Unternehmen besteht eine gesetzliche Pflichtmitgliedschaft.

In Kürze

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) ist eine regional organisierte, öffentlich-rechtliche Körperschaft der gewerblichen Wirtschaft mit gesetzlich übertragenen Aufgaben im öffentlichen Interesse. Für alle gewerbesteuerpflichtigen Unternehmen besteht eine gesetzliche Pflichtmitgliedschaft.

Definition

Die Industrie- und Handelskammer ist eine berufsständische Körperschaft des öffentlichen Rechts mit regionaler Zuständigkeit für gewerbliche Unternehmen. Sie nimmt hoheitliche Aufgaben wahr, die ihr gesetzlich zur eigenverantwortlichen Erfüllung übertragen sind — ohne unmittelbare staatliche Fachaufsicht. Rechtsgrundlage ist das Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG).

Die Mitgliedschaft ist eine Zwangsmitgliedschaft: Einzelkaufleute, Handelsgesellschaften sowie juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, die ein Gewerbe betreiben oder zur Gewerbesteuer herangezogen werden, sind kraft Gesetzes Mitglied — unabhängig vom eigenen Willen. Eine gesetzliche Verpflichtung zur individuellen Interessenvertretung einzelner Mitglieder besteht dabei nicht.

Zu den Hauptaufgaben gehören:

  • Vertretung der allgemeinen wirtschaftlichen Interessen der Mitglieder einer Region
  • Beratung von Mitgliedsunternehmen
  • Erstellung von Gutachten
  • Schlichtung bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedsfirmen
  • Trägerschaft der Berufsausbildung als zuständige Stelle im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG)
  • Mitwirkung bei der Führung des Handelsregisters

Die Organe einer IHK sind die Vollversammlung, das Präsidium und der Beirat. Die Vollversammlung wählt den Beirat, der wiederum das Präsidium bestellt. Finanziert werden die Kammern überwiegend durch Mitgliedsbeiträge, die sich aus einem festen Grundbetrag und einem variablen, an der Gewerbesteuer orientierten Anteil zusammensetzen.

Abzugrenzen ist die IHK von privaten Wirtschaftsverbänden ohne Pflichtmitgliedschaft und ohne Hoheitsbefugnisse. In der Praxis wirkt sie als Schnittstelle zwischen Unternehmen, Verwaltung und staatlich regulierter Berufsbildung.

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