Incentive

In Kürze

Incentive bezeichnet einen zusätzlichen Leistungsanreiz im beruflichen oder geschäftlichen Kontext. Der Begriff wird für zielbezogene Sonderzuwendungen außerhalb der Grundvergütung verwendet.

Definition

Incentive ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur gezielten Steuerung von Leistungsanreizen im Beschäftigungsverhältnis. Es bezeichnet eine zusätzliche, erfolgs- oder verhaltensbezogene Zuwendung an Beschäftigte oder externe Zielpersonen.

Die Zuwendung kann materiell oder immateriell ausgestaltet sein und steht neben der regulären Vergütung. Adressaten können Arbeitnehmer, Vertriebspartner oder Kunden sein, sofern ein hinreichender Bezug zur Leistung besteht.

Ein solcher Anreiz liegt vor, wenn Art, Umfang und Zurechnung der Leistung objektiv festgelegt sind. Erforderlich ist zudem eine eindeutige wirtschaftliche Veranlassung durch den Zuwendenden ohne Gegenleistungspflicht.

Steuerrechtlich gilt Incentive regelmäßig als geldwerter Vorteil nach dem Einkommensteuergesetz.

Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:

  • § 19 Absatz 1 Einkommensteuergesetz (EStG)

Abhängig von Ausgestaltung und Wert können steuerlich Pauschalierungs- oder Freigrenzenregelungen Anwendung finden.

Der Einsatz begründet keinen Anspruch auf dauerhafte Gewährung oder auf Gleichbehandlung über den Einzelfall hinaus.

Abzugrenzen ist das Incentive von:

  • der variablen Vergütung, die als laufender Entgeltbestandteil arbeitsvertraglich geschuldet wird

In der Praxis dient das Incentive der kurzfristigen Leistungssteuerung und unterliegt arbeits- und steuerrechtlicher Dokumentationspflicht.

Fehlerhafte Einordnung kann zu Nachversteuerung, Haftungsrisiken und arbeitsrechtlichen Streitigkeiten für Arbeitgeber führen.