In Kürze
Die Identifikationsnummer ist ein dauerhaftes personenbezogenes Ordnungsmerkmal im deutschen Steuerverfahren. Sie dient der eindeutigen Zuordnung natürlicher Personen gegenüber Finanzbehörden.
Definition
Die Identifikationsnummer ist ein bundeseinheitliches, unveränderliches und personenbezogenes steuerliches Ordnungsmerkmal. Sie dient der eindeutigen Identifizierung natürlicher Personen.
Die Identifikationsnummer besteht aus einer festgelegten numerischen Zeichenfolge. Sie wird einer Person dauerhaft zugeordnet.
Sie liegt vor, wenn einer natürlichen Person einmalig eine elfstellige Zahlenfolge zugewiesen ist. Die Vergabe erfolgt unabhängig von Wohnsitzwechseln oder Zuständigkeitsänderungen der Finanzverwaltung.
Rechtsgrundlage für Einführung, Vergabe und Verwendung ist:
- § 139b Abgabenordnung (AO)
Die Identifikationsnummer ersetzt frühere steuerliche Ordnungsmerkmale für personenbezogene Zuordnungszwecke vollständig. Eine eigenständige Steuerpflicht oder materielle Abgabenschuld wird durch sie nicht begründet.
Abzugrenzen ist die Identifikationsnummer von:
- organisationsbezogenen Steuernummern, die lediglich verwaltungsinternen Zwecken dienen
In der Praxis ermöglicht die Identifikationsnummer eine automatisierte, medienbruchfreie und eindeutige Zuordnung steuerlich relevanter Daten.