Interne Revision

In Kürze

Die interne Revision ist eine unabhängige Prüfstelle innerhalb eines Unternehmens, die betriebliche Abläufe überwacht und kontrolliert. Sie arbeitet weisungsungebunden und berichtet direkt an die Unternehmensleitung.

Definition

Die interne Revision ist eine innerbetriebliche Einrichtung, die als sogenannte Stabsstelle organisiert ist. Sie wird von der Unternehmensleitung beauftragt, führt ihre Prüfaufgaben aber selbstständig und unabhängig durch. Ihre Ergebnisse legt sie der Geschäftsführung vor.

Der Begriff bezeichnet sowohl die Tätigkeit selbst – also die nachträgliche Prüfung betrieblicher Abläufe auf Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit – als auch die organisatorische Einheit, also die Abteilung oder Stelle im Unternehmen, die diese Aufgaben übernimmt.

Für eine wirksame Arbeit sollte die interne Revision direkt der Unternehmensleitung unterstellt sein und ein uneingeschränktes Informationsrecht in allen Bereichen des Unternehmens besitzen.

Die interne Revision erfüllt drei wesentliche Funktionen:

  • Informationsfunktion: Sie schafft transparente Prozesse und stellt alle nötigen Informationen für Entscheidungen bereit.
  • Präventivfunktion: Sie erkennt und verhindert schädliche Handlungen wie Diebstahl, Unterschlagung oder den Verrat von Geschäftsgeheimnissen.
  • Sicherungsfunktion: Sie stellt sicher, dass Gesetze, Vorschriften und betriebliche Anweisungen eingehalten werden (Compliance).

Typische Prüfbereiche sind das Finanz- und Rechnungswesen, die betriebliche Organisation, wirtschaftliche Abläufe wie Kostenrechnung und Preisbildung sowie die Leistungsbewertung von Führungskräften.

In Deutschland ergibt sich eine gesetzliche Pflicht zur Einrichtung eines solchen Überwachungssystems für Aktiengesellschaften aus dem Aktiengesetz:

  • § 91 Abs. 2 AktG – Der Vorstand muss geeignete Maßnahmen treffen, um bestandsgefährdende Entwicklungen frühzeitig zu erkennen.