In Kürze
Internet bezeichnet ein weltweites digitales Kommunikationsnetz zur Übertragung von Daten. Im Arbeitsverhältnis betrifft es die Nutzung betrieblicher oder zugelassener privater Onlinezugänge.
Definition
Internet ist ein arbeitsrechtlicher Begriff für ein globales Netzwerk verbundener Informations- und Kommunikationssysteme zur digitalen Datenübertragung.
Internet liegt vor, wenn elektronische Endgeräte über standardisierte Protokolle weltweit verbunden sind. Voraussetzung ist der technische Zugang zu öffentlichen oder betrieblichen Netzinfrastrukturen mit Datenübertragungsfunktion.
Im Arbeitsverhältnis betrifft Internet die Nutzung arbeitgeberseitig bereitgestellter Kommunikationsmittel durch Beschäftigte. Die Nutzung kann dienstlich oder zugelassen privat innerhalb betrieblicher Vorgaben ausgestaltet sein.
Maßgeblich ist die Einbindung der Nutzung in arbeitsvertragliche Pflichten und betriebliche Organisationsregeln.
Rechtsgrundlagen ergeben sich insbesondere aus:
- Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
- Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Internet begründet keinen Anspruch auf private Nutzung während der Arbeitszeit.
Abzugrenzen ist das Internet von internen IT-Systemen ohne externe Netzverbindung.
Internet besitzt praktische Bedeutung für Arbeitsorganisation, Kontrolle der Arbeitsleistung und Wahrung datenschutzrechtlicher Anforderungen.