In Kürze
Insolvenzgeld ist eine staatliche Leistung zum Ausgleich von Lohnausfällen bei Arbeitgeberinsolvenz. Sie betrifft rückständiges Nettoarbeitsentgelt für einen gesetzlich begrenzten Zeitraum.
Definition
Insolvenzgeld ist ein arbeitsrechtlicher Begriff und bezeichnet eine staatliche Entgeltersatzleistung bei Arbeitgeberinsolvenz im deutschen Rechtssystem. Es ist insgesamt verbindlich ausgestaltet.
Das Insolvenzgeld gleicht rückständiges Arbeitsentgelt für begrenzte Zeit aus. Es wird durch die Bundesagentur für Arbeit gesetzlich organisiert und erbracht.
Ein Insolvenzgeldanspruch liegt vor, wenn ein Insolvenzereignis eintritt und Entgeltansprüche aus den letzten drei Arbeitsmonaten objektiv feststehen und fortbestehen müssen.
Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:
- § 165 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III)
- § 324 SGB III
Eine gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers zur Vorfinanzierung dieser Leistung besteht nicht allein kraft Gesetzes oder Vertragsgestaltung.
Abzugrenzen ist das Insolvenzgeld von:
- Abfindungen, da diese keinen Entgeltersatz für geleistete Arbeit darstellen und andere Zwecke verfolgen
In der Praxis sichert die Leistung kurzfristig die Liquidität der Beschäftigten während insolvenzbedingter Übergangsphasen bei ausbleibender Lohnzahlung effektiv.