In Kürze
Inventar bezeichnet ein vollständiges Bestandsverzeichnis betrieblicher Vermögenswerte und Schulden. Es bildet die detaillierte Grundlage für die rechnerische Ermittlung des Unternehmensvermögens.
Definition
Inventar ist ein handelsrechtlicher Begriff. Es bezeichnet ein vollständiges, stichtagsbezogenes Verzeichnis sämtlicher Vermögenswerte und Schulden eines Unternehmens.
Das Inventar erfasst Bestände nach Art, Menge und Wert in systematischer, nachvollziehbarer Gliederung. Es liegt vor, wenn alle wirtschaftlich zurechenbaren Vermögenspositionen und Verpflichtungen vollständig festgestellt sind.
Das Inventar umfasst:
- Anlagevermögen
- Umlaufvermögen
- Schulden
- rechnerisch abgeleitetes Reinvermögen
Rechtsgrundlage für die Aufstellung ist:
- § 240 Handelsgesetzbuch (HGB)
Eine Veröffentlichungspflicht des Inventars gegenüber der Öffentlichkeit besteht nicht.
Abzugrenzen ist das Inventar von der Bilanz als verdichteter Wertdarstellung ohne Mengenangaben.
In der betrieblichen Praxis dient das Inventar der Dokumentation, Kontrolle und Vorbereitung des Jahresabschlusses.