Inklusionsbeauftragter

In Kürze

Der Inklusionsbeauftragter ist die verantwortliche Vertretung des Arbeitgebers in Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen. Er fungiert als zentraler Ansprechpartner auf Arbeitgeberseite im betrieblichen Kontext.

Definition

Der Inklusionsbeauftragter ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Er bezeichnet eine vom Arbeitgeber bestellte Person, die diesen in Angelegenheiten schwerbehinderter und gleichgestellter Beschäftigter verantwortlich vertritt.

Ein Inklusionsbeauftragter liegt vor, wenn eine natürliche Person einseitig bestimmt ist, Arbeitgeberpflichten nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch wahrzunehmen.

Die Bestellung setzt voraus, dass im Betrieb mindestens ein schwerbehinderter oder gleichgestellter Mensch beschäftigt ist.

Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:

  • § 181 Satz 1 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)
  • Mitteilungspflichten nach § 163 Absatz 8 SGB IX

Der Inklusionsbeauftragter übernimmt keine eigenständige Arbeitgeberstellung und begründet keine persönliche Beschäftigungspflicht.

Abzugrenzen ist der Inklusionsbeauftragter von:

  • der Schwerbehindertenvertretung, die die Interessen der Beschäftigten vertritt

In der Praxis koordiniert der Inklusionsbeauftragter innerbetriebliche Abläufe und die Kommunikation mit Integrationsamt und Agentur für Arbeit.