Inklusion

In Kürze

Inklusion bezeichnet die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am Arbeitsleben ohne strukturelle Ausschlüsse. Sie richtet sich auf barrierefreie Beschäftigung und Teilhabe.

Definition

Inklusion ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Sie bezeichnet die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe aller Menschen an Beschäftigung und Arbeitsorganisation.

Inklusion ist gegeben, wenn Arbeitsbedingungen, Strukturen und Zugänge von Beginn an diskriminierungsfrei ausgestaltet sind. Voraussetzung ist, dass individuelle Merkmale keinen Ausschluss von Tätigkeit, Entwicklung oder Mitwirkung bewirken.

Inklusion verpflichtet Arbeitgeber zur Gestaltung barrierefreier Arbeitsumfelder und gleichwertiger Teilhabemöglichkeiten.

Maßgebliche Rechtsgrundlage ist das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX).

Inklusion begründet keinen Anspruch auf bevorzugte Behandlung einzelner Personen.

Abzugrenzen ist Inklusion von Integration, die eine nachträgliche Eingliederung zuvor ausgegrenzter Personen voraussetzt.

In der Praxis beeinflusst Inklusion Personalpolitik, Arbeitsgestaltung und betriebliche Organisationsentscheidungen dauerhaft.