Investivlohn

In Kürze

Beim Investivlohn wird ein Teil des Lohns nicht ausgezahlt, sondern als Beteiligung am Unternehmen angelegt. Ziel ist die Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand.

Definition

Der Begriff Investivlohn bezeichnet ein Modell, bei dem ein Teil der Arbeitsvergütung – oder künftiger Lohnerhöhungen – nicht als Geld an den Arbeitnehmer ausgezahlt wird. Stattdessen wird dieser Anteil als Beteiligung am Unternehmen angelegt, in dem der Arbeitnehmer beschäftigt ist.

Typische Anlageformen sind Belegschaftsaktien, Wandelanleihen, Aktiendepots, Mitarbeiterdarlehen oder überbetriebliche Kapitalanlagegesellschaften. Möglich sind auch sogenannte Tariffonds, über die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände gemeinsam entscheiden.

Es gibt zwei grundlegende Varianten: Beim Investivlohn mit Umverteilung erhalten Arbeitnehmer zusätzlich zu ihrem Lohn einen Anteil am Unternehmensgewinn. Beim Modell ohne Umverteilung werden künftige Lohn- und Gehaltserhöhungen ganz oder teilweise in Unternehmensanteile umgewandelt, statt ausgezahlt zu werden.

Ziele und Beweggründe

Der Investivlohn verfolgt zwei wesentliche Ziele: Er soll das Produktivvermögen breiter streuen und damit mehr Arbeitnehmer am wirtschaftlichen Eigentum beteiligen. Gleichzeitig soll er Unternehmen entlasten, weil Vergütungsanpassungen zunächst nicht vollständig als Kosten wirksam werden.

Vor- und Nachteile

Befürworter sehen folgende Vorteile:

  • Höhere Motivation und Produktivität der Beschäftigten
  • Stärkere Identifikation mit dem Unternehmen
  • Möglichkeit zum Vermögensaufbau, etwa für die Altersvorsorge
  • Geringere Personalkosten für Unternehmen

Kritiker weisen auf folgende Risiken hin:

  • Oft geringe Ausstattung der Beteiligungsmodelle
  • Erhebliches Verlustrisiko bei Insolvenz des Unternehmens
  • Geringe Handelbarkeit der Anteile (niedrige Liquidität)
  • Gefahr eines übertriebenen Betriebsegoismus
  • Kaum Vorteile gegenüber anderen Geldanlagen

Obwohl das Konzept des Investivlohns in der tarifpolitischen Diskussion immer wieder aufgegriffen wurde, hat es in der deutschen Praxis bislang keine breite Bedeutung erlangt.