Industrie- und Handelskammer

In Kürze

Eine Industrie- und Handelskammer (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche Institution, die die Interessen der gewerblichen Wirtschaft einer Region vertritt. Für viele Unternehmen besteht eine gesetzliche Pflichtmitgliedschaft.

Definition

Industrie- und Handelskammern sind öffentlich-rechtliche Körperschaften auf regionaler Ebene. Sie nehmen Aufgaben wahr, die im öffentlichen Interesse der gewerblichen Wirtschaft liegen.

Zu den Hauptaufgaben gehören:

  • Vertretung der allgemeinen wirtschaftlichen Interessen der Mitglieder einer Region
  • Beratung von Mitgliedsunternehmen
  • Erstellung von Gutachten
  • Schlichtung bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedsfirmen
  • Trägerschaft der Berufsausbildung
  • Mitwirkung bei der Führung des Handelsregisters

Der Mitgliedschaft können sich Einzelkaufleute, Handelsgesellschaften sowie juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, die ein Gewerbe betreiben oder zur Gewerbesteuer herangezogen werden, nicht entziehen — es besteht eine Zwangsmitgliedschaft.

Die Organe einer IHK sind die Vollversammlung, das Präsidium und der Beirat. Die Vollversammlung wählt den Beirat, der wiederum das Präsidium bestellt.

Finanziert werden die Kammern überwiegend durch Mitgliedsbeiträge, die sich aus einem festen Grundbetrag und einem variablen, an der Gewerbesteuer orientierten Anteil zusammensetzen.