Inklusionsteam

In Kürze

Das Inklusionsteam ist ein betriebliches Gremium, das die Beschäftigung und Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung im Betrieb sichert und fördert.

Definition

Ein Inklusionsteam besteht aus drei Beteiligten: dem Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- oder Präsidialrat, der Schwerbehindertenvertretung und dem Inklusionsbeauftragten des Arbeitgebers.

Die Hauptaufgabe des Inklusionsteams ist es, alle betrieblichen Möglichkeiten auszuschöpfen, damit Menschen mit schwerer Behinderung entsprechend ihren Fähigkeiten beschäftigt werden können. Dabei arbeiten die Mitglieder eng miteinander sowie mit zuständigen Behörden zusammen (§ 182 SGB IX).

Das Inklusionsteam wirkt außerdem bei der Erarbeitung einer Inklusionsvereinbarung mit. Diese verbindliche Vereinbarung steuert die Integration schwerbehinderter Menschen im Betrieb über konkrete Ziele. Alle privaten und öffentlichen Arbeitgeber sind zum Abschluss einer solchen Vereinbarung verpflichtet (§ 166 SGB IX).

Darüber hinaus übernimmt das Inklusionsteam wichtige Aufgaben im Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) nach § 167 Abs. 2 SGB IX und arbeitet dabei eng mit Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten zusammen.