Kalkulatorische Kosten

Kalkulatorische Kosten sind rechnerische Kostenansätze in der internen Kostenrechnung, denen kein oder kein gleich hoher Aufwand in der Finanzbuchhaltung gegenübersteht. Sie bilden den tatsächlichen Werteverzehr eines Betriebs genauer ab und ermöglichen eine sachgerechte Preisbildung und Kostenkontrolle.

In Kürze

Kalkulatorische Kosten sind rechnerische Kostenansätze in der internen Kostenrechnung, denen kein oder kein gleich hoher Aufwand in der Finanzbuchhaltung gegenübersteht. Sie bilden den tatsächlichen Werteverzehr eines Betriebs genauer ab und ermöglichen eine sachgerechte Preisbildung und Kostenkontrolle.

Definition

Kalkulatorische Kosten sind ein betriebswirtschaftlicher Begriff. Sie bezeichnen Kostenansätze der internen Kostenrechnung, die in der normalen Buchführung und im Jahresabschluss fehlen oder dort anders bewertet werden. Man unterscheidet dabei Anderskosten (in anderer Höhe als in der Finanzbuchhaltung) und Zusatzkosten (ohne jeglichen Aufwand in der Buchhaltung).

Kalkulatorische Kosten werden auch als Opportunitätskosten bezeichnet. Sie kommen vor allem in der Vollkostenrechnung zum Einsatz; in der Deckungsbeitragsrechnung gelten sie als Teil der Perioden-Fixkosten. Auf Gewinnermittlung und Steuerbemessung haben sie keine unmittelbare Auswirkung.

Ein wichtiger Zweck ist der Vergleich von Betrieben unterschiedlicher Rechtsform — etwa einer GmbH und eines Einzelunternehmens. Kalkulatorische Kosten machen strukturell verschiedene Kostenstrukturen sichtbar und vergleichbar.

Zu den wichtigsten Arten gehören:

  • Kalkulatorische Abschreibung: Anders als die bilanzielle Abschreibung läuft sie so lange weiter, wie ein Anlagegut tatsächlich genutzt wird — unabhängig davon, ob die Anschaffungskosten bereits vollständig verrechnet sind. Ziel ist der Erhalt der Unternehmenssubstanz.
  • Kalkulatorische Miete: Nutzt ein Unternehmen eigene Grundstücke oder Gebäude, fällt keine Mietzahlung an. Trotzdem hat die Nutzung einen wirtschaftlichen Wert, der über die kalkulatorische Miete in die Kostenrechnung einfließt. Bei gemieteten Räumen entfällt dieser Posten — dort werden die tatsächlichen Mietzahlungen angesetzt.
  • Kalkulatorischer Unternehmerlohn: Selbstständige Unternehmer in einer Personengesellschaft erhalten kein Gehalt, sondern tätigen Entnahmen. Damit die Kosten trotzdem mit denen eines angestellten Geschäftsführers vergleichbar sind, wird in der Kostenrechnung ein fiktiver Unternehmerlohn angesetzt.
  • Kalkulatorische Wagnisse: Unternehmen sind verschiedenen Risiken ausgesetzt — etwa Forderungsausfällen oder Schäden. Da solche Verluste unregelmäßig auftreten, würden sie einzelne Abrechnungsperioden ungleich belasten. Kalkulatorische Wagnisse verteilen diese Risiken gleichmäßig auf alle Perioden.
  • Kalkulatorische Zinsen: Sie stellen die Kosten für das im Betrieb gebundene Kapital dar — unabhängig davon, ob dieses Kapital geliehen oder aus eigenen Mitteln stammt. Mit steigender Kapitalintensität gewinnt dieser Posten in vielen Branchen an Bedeutung.

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