In Kürze
Kalkulatorische Kosten bezeichnen rechnerische Kostenansätze ohne unmittelbaren Aufwand. Sie dienen der verursachungsgerechten Kosten- und Preisermittlung.
Definition
Kalkulatorische Kosten sind ein betriebswirtschaftlicher Begriff. Sie bezeichnen Kostenansätze der internen Kostenrechnung, denen kein oder kein gleich hoher Aufwand in der Finanzbuchhaltung gegenübersteht.
Diese Kosten dienen der realitätsnahen Abbildung des betrieblichen Werteverzehrs und der wirtschaftlichen Leistungserstellung. Kalkulatorische Kosten liegen vor, wenn betriebliche Produktionsfaktoren rechnerisch bewertet werden, obwohl kein externer Zahlungsfluss entsteht.
Voraussetzung ist eine Kostenrechnung, die neben Grundkosten auch Anderskosten und Zusatzkosten systematisch erfasst.
Typische Anwendungsfälle betreffen:
- Abschreibungen
- Zinsen auf betriebsnotwendiges Kapital
- Unternehmerlohn
- betriebsgenutzte Räume
Kalkulatorische Kosten haben keine unmittelbare Auswirkung auf Gewinnermittlung oder Steuerbemessung. Sie sind von buchhalterischem Aufwand abzugrenzen, da sie ausschließlich internen Entscheidungs- und Kalkulationszwecken dienen.
In der betrieblichen Praxis ermöglichen kalkulatorische Kosten eine sachgerechte Preisbildung, Kostenkontrolle und Vergleichbarkeit wirtschaftlicher Entscheidungen.