Konzern

In Kürze

Ein Konzern ist der Zusammenschluss mehrerer rechtlich selbstständiger Unternehmen, die ihre wirtschaftliche Selbstständigkeit aufgeben und sich einer gemeinsamen Leitung unterstellen.

Definition

Ein Konzern besteht aus einem Mutterunternehmen, das die Leitung übernimmt, und einem oder mehreren Tochterunternehmen. Alle beteiligten Unternehmen bleiben rechtlich eigenständig, handeln wirtschaftlich aber als Einheit. Eine besondere Form dieser Struktur ist die Holding.

Wichtig ist die Abgrenzung zur Kooperation: Bei einer Kooperation fehlt die einheitliche Unternehmensleitung — sie ist aber das entscheidende Merkmal eines Konzerns.

Je nach Art der beteiligten Unternehmen unterscheidet man drei Grundformen:

  • Horizontaler Konzern: Die Unternehmen gehören derselben Produktions- oder Handelsstufe an und sind oft Wettbewerber im gleichen Markt.
  • Vertikaler Konzern: Die Unternehmen decken aufeinanderfolgende Stufen der Leistungserstellung ab, z. B. Rohstoffgewinnung, Produktion und Vermarktung.
  • Konglomerater (lateraler) Konzern / Mischkonzern: Die Unternehmen stammen aus sehr unterschiedlichen Wirtschaftszweigen und haben oft kaum geschäftliche Berührungspunkte.

Sind die Tochtergesellschaften eines Konzerns in mehreren Ländern ansässig, spricht man von einem multinationalen Konzern.

Konzerne entstehen häufig durch organisches Wachstum, also durch die schrittweise Gründung von Tochterunternehmen, oder durch gezielte Expansions- und Diversifikationsstrategien.

Die rechtlichen Grundlagen für Konzerne sind im Aktiengesetz geregelt: § 18 AktG definiert den Konzernbegriff verbindlich.

Im Alltag wird der Begriff „Konzern" oft auch allgemein für große Unternehmen verwendet — auch wenn diese die rechtliche Definition nicht immer erfüllen.