Kontrolle

In Kürze

Kontrolle ist eine zentrale Führungsaufgabe: Vorgesetzte prüfen, ob Mitarbeiter ihre Aufgaben entsprechend den vereinbarten Zielen erledigt haben. Ziel ist nicht Fehlersuche, sondern frühzeitiges Erkennen von Problemen und konstruktives Feedback.

Definition

Kontrolle im Arbeitsalltag bedeutet, dass Vorgesetzte in regelmäßigen Abständen vergleichen, ob die tatsächlich erbrachte Arbeitsleistung mit den vereinbarten Zielen übereinstimmt — ein sogenannter Soll-Ist-Vergleich. Grundlage sind dabei Zielvereinbarungen, Stellenbeschreibungen und betriebliche Vorgaben.

Dabei kommt es nicht darauf an, wie ein Mitarbeiter seine Aufgabe erledigt, sondern dass das Ergebnis den Vorgaben entspricht. Kontrolle soll außerdem helfen, Mängel so früh zu erkennen, dass noch Korrekturen möglich sind.

Nach dem Inhalt unterscheidet man zwei Arten:

  • Ergebniskontrolle: Das fertige Arbeitsergebnis wird geprüft — aufgabenbezogen oder nach einem bestimmten Zeitraum (z. B. Geschäftsjahr). Sie ist wenig aufwendig und meist nicht demotivierend, muss aber durch Stichproben ergänzt werden, da nachträgliche Korrekturen oft nicht mehr möglich sind.
  • Verfahrenskontrolle: Hier wird geprüft, ob der Mitarbeiter das vorgesehene Arbeitsverfahren eingehalten hat. Weicht er davon ab, wird verglichen, welches Verfahren besser zum Ziel führt.

Nach dem Träger der Kontrolle unterscheidet man:

  • Selbstkontrolle: Der Mitarbeiter oder das Team kontrolliert sich selbst. Voraussetzung sind klare Stellenbeschreibungen und verständliche Zielvorgaben.
  • Fremdkontrolle: Ein Vorgesetzter oder unbeteiligter Kollege übernimmt die Kontrolle. Sie ist objektiver und vermeidet Selbsttäuschung. Eine besondere Form ist die begleitende Kontrolle, die fortlaufend stattfindet — etwa bei neuen Mitarbeitern oder bei kritischen Tätigkeiten.

Nach dem Umfang gibt es:

  • Gesamtkontrolle: Alle Tätigkeiten oder bestimmte Tätigkeitsarten werden vollständig kontrolliert. Das bietet hohe Sicherheit, ist aber aufwendig und kann Mitarbeiter demotivieren.
  • Stichprobenkontrolle: Nur einzelne, stichprobenartige Prüfungen — abgestimmt auf die Qualifikation des Mitarbeiters. Sie fördert Eigenverantwortung und ist wenig belastend, garantiert aber keine vollständige Fehlerfreiheit. In der Regel sollte sie mit dem Mitarbeiter abgesprochen werden; Ausnahmen gelten bei schwerem Fehlverdacht oder drohenden Schäden.

Wichtig: Kontrolle muss sachlich angemessen sein und konstruktiv eingesetzt werden. Außerdem sind arbeitsrechtliche Vorgaben zu beachten — etwa bei technischen Kontrolleinrichtungen oder wenn der Betriebsrat beteiligt werden muss.