Kontrahierungszwang

In Kürze

Der Kontrahierungszwang beschreibt die rechtliche Pflicht eines Anbieters zum Abschluss bestimmter Verträge. Er begrenzt die privatautonome Abschlussfreiheit in gesetzlich oder wettbewerblich geprägten Ausnahmesituationen.

Definition

Kontrahierungszwang ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die rechtliche Verpflichtung eines Anbieters, einen Vertrag mit jedermann abzuschließen.

Der Kontrahierungszwang liegt vor, wenn der Vertragsabschluss objektiv festgelegt und rechtlich erzwungen ist.

Voraussetzung ist eine gesetzliche Anordnung oder eine marktbeherrschende Stellung ohne zumutbare Ausweichmöglichkeit.

Die Verpflichtung bezieht sich regelmäßig auf Leistungen der Daseinsvorsorge oder strukturell unverzichtbare Marktangebote.

Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:

  • Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

Der Kontrahierungszwang begründet keinen Anspruch auf individuell ausgehandelte Vertragsinhalte.

Abzugrenzen ist er von der allgemeinen Vertragsfreiheit als Regelfall privatautonomen Handelns.

In der Praxis sichert der Kontrahierungszwang den diskriminierungsfreien Zugang zu essenziellen Leistungen bei struktureller Unterlegenheit der Nachfrageseite.