In Kürze
Kantonale Stellen sind in der Schweiz die zuständigen Behörden auf Kantonsebene, an die man sich wenden muss, wenn man eine Befreiung von der obligatorischen Krankenversicherung beantragen möchte.
Definition
In der Schweiz besteht grundsätzlich eine Pflicht zur Krankenversicherung für alle Personen, die dort wohnen oder arbeiten. Unter bestimmten Voraussetzungen — etwa bei einem Auslandsaufenthalt oder aufgrund internationaler Regelungen — kann eine Befreiung von dieser Pflicht beantragt werden.
Für solche Gesuche sind nicht Bundesbehörden, sondern die kantonalen Stellen zuständig. Das bedeutet: Je nach Wohnkanton gibt es eine eigene zuständige Behörde, bei der der Antrag auf Befreiung eingereicht werden muss.
Relevant ist in diesem Zusammenhang auch die EG-Verordnung Nr. 883/2004, die die Koordinierung der Sozialversicherungssysteme innerhalb Europas regelt und bestimmen kann, welches Land für die Krankenversicherung zuständig ist.