In Kürze
Kapazität beschreibt das mengenmäßige Leistungsvermögen von Arbeitskräften oder Betriebsmitteln innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Sie bildet die Grundlage für Planung, Steuerung und Bewertung betrieblicher Leistungsprozesse.
Definition
Kapazität bezeichnet das objektiv bestimmbare, arbeitsplatzgebundene Leistungsangebot von Mitarbeitenden oder Betriebsmitteln in einer festgelegten Zeiteinheit — zum Beispiel pro Stunde, Tag, Woche oder Jahr. Eine gesetzliche Definition besteht nicht; der Begriff ergibt sich aus betriebswirtschaftlicher Verkehrsanschauung.
Maßgeblich ist die abstrakte Leistungsfähigkeit, unabhängig von der tatsächlich realisierten Ausbringungsmenge. Unterschieden wird zwischen der maximal möglichen Leistung und der wirtschaftlich sinnvollen Auslastung bei gegebenen Kostenstrukturen.
Man unterscheidet zwei Seiten der Kapazität:
- Kapazitätsangebot (Kapazitätsbestand): die tatsächlich verfügbare Leistung
- Kapazitätsbedarf: die noch fehlende oder zusätzlich benötigte Leistung
Der Kapazitätsauslastungsgrad gibt an, wie viel der maximal möglichen Leistung tatsächlich genutzt wird. Er errechnet sich aus dem Verhältnis zwischen tatsächlicher und maximaler Auslastung und ist damit von der Kapazität selbst abzugrenzen.
In der Praxis wird die theoretische Maximalkapazität häufig durch sogenannte Engpässe begrenzt. Typische Faktoren, die die Kapazität verringern, sind:
- Anzahl der Schichten
- tarifliche Arbeitszeiten der Mitarbeitenden
- Wartungs- und Reparaturarbeiten
- Pausen und Leerzeiten
- Absatz- und Lagerplanung
- Produktionsengpässe
Mit der Kapazitätsplanung legt ein Unternehmen fest, wie die vorhandene Kapazität in einem bestimmten Zeitraum möglichst optimal eingesetzt werden soll. Ausgangspunkt ist stets die theoretische Maximalkapazität, von der die genannten Minderungsfaktoren abgezogen werden.
Kapazität begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte tatsächliche Auslastung oder Beschäftigung.