Künstler

In Kürze

Künstler können je nach Art ihrer Tätigkeit entweder abhängig beschäftigt oder selbstständig sein. Die Einordnung hängt davon ab, wie stark sie in einen Betrieb eingegliedert sind und wie frei sie ihre Arbeit gestalten können.

Definition

Ob ein Künstler als Arbeitnehmer oder als Selbstständiger gilt, ist nicht immer eindeutig. Entscheidend ist das tatsächliche Verhältnis zwischen Künstler und Auftraggeber — nicht allein die Bezeichnung im Vertrag.

Theaterbereich: Wer auf Spielzeit- oder Teilspielzeitvertrag an einem Theater angestellt ist, gilt als abhängig beschäftigt. Das gilt auch für gastspielverpflichtete Schauspieler, Sänger, Tänzer und andere Künstler, die in den Theaterbetrieb eingegliedert sind.

Ausnahmsweise selbstständig sind Gastspielverpflichtete, wenn sie aufgrund einer herausragenden künstlerischen Stellung maßgeblich zum Erfolg einer Aufführung beitragen und nur wenige Vorstellungen vereinbart sind — sogenannte Stargastspiele. Voraussetzung ist überregionale Bekanntheit und wirtschaftliche Unabhängigkeit.

Auch Dirigenten, Regisseure, Choreografen sowie Bühnen- und Kostümbildner können selbstständig sein, wenn sie nur für ein einzelnes Stück oder eine begrenzte Anzahl von Vorstellungen verpflichtet werden.

Urheber wie Komponisten, Arrangeure, Librettisten und Textdichter sind in dieser Eigenschaft grundsätzlich selbstständig tätig.

Hörfunk, Fernsehen und Film: Freie Mitarbeiter mit Honorarvertrag gelten grundsätzlich als abhängig beschäftigt — insbesondere wenn sie nicht programmgestaltend tätig sind.

Programmgestaltende Mitarbeiter, die durch ihre Persönlichkeit und künstlerische Eigenleistung den Inhalt einer Sendung wesentlich bestimmen, können selbstständig sein — sofern die gestalterische Freiheit überwiegt und keine ständige Dienstbereitschaft erwartet wird.

Mischtätigkeiten: Übt ein Künstler für denselben Auftraggeber sowohl selbstständige als auch abhängige Tätigkeiten aus, wird die gesamte Tätigkeit einheitlich nach dem Schwerpunkt beurteilt — also danach, welcher Teil überwiegt.