Kündigungsschutzverfahren

In Kürze

Das Kündigungsschutzverfahren ist das arbeitsgerichtliche Verfahren zur Überprüfung einer Kündigung. Es klärt verbindlich die Wirksamkeit und soziale Rechtfertigung.

Definition

Das Kündigungsschutzverfahren ist ein arbeitsrechtliches Verfahren. Es dient der gerichtlichen Kontrolle einer arbeitgeberseitigen Kündigung auf ihre rechtliche Wirksamkeit.

Das Verfahren wird durch fristgerechte Erhebung einer Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht eingeleitet. Voraussetzung ist, dass eine Kündigung zugegangen und das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist.

Die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben sein.

Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:

  • § 4 Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
  • § 7 KSchG

Im Kündigungsschutzverfahren prüft das Gericht insbesondere soziale Rechtfertigung, formelle Wirksamkeit und gesetzliche Beteiligungspflichten.

Die Darlegungs- und Beweislast für die Kündigungsgründe trägt grundsätzlich der Arbeitgeber.

Das Kündigungsschutzverfahren begründet keinen automatischen Anspruch auf Abfindung. Es ist von außergerichtlichen Beendigungsvereinbarungen klar abzugrenzen.

In der arbeitsgerichtlichen Praxis stellt das Kündigungsschutzverfahren das zentrale Instrument zur Klärung kündigungsrechtlicher Streitigkeiten dar.