Kapitalbeteiligung

In Kürze

Bei einer Kapitalbeteiligung investieren Arbeitnehmer Geld in ihr Unternehmen oder erhalten einen Anteil am Unternehmensgewinn. Sie sind damit nicht nur Beschäftigte, sondern auch finanziell am Unternehmen beteiligt.

Definition

Die Kapitalbeteiligung ist eine Form der Mitarbeiterbeteiligung. Arbeitnehmer können entweder eigenes Geld in das Unternehmen einbringen oder eine Beteiligung aus einer Erfolgsbeteiligung des Unternehmens erhalten.

Wenn sich mehrere Arbeitnehmer oder bestimmte Gruppen beteiligen, wird die Gesellschafterstellung häufig auf die Rolle eines stillen Gesellschafters beschränkt. Das bedeutet: Man ist finanziell beteiligt, tritt aber nach außen nicht als Gesellschafter in Erscheinung.

In kleineren Unternehmen kommt es vor, dass ein einzelner Mitarbeiter eine vollwertige Gesellschafterstellung erhält — passend zur Rechtsform des Unternehmens. In solchen Fällen kann auch die Arbeitnehmereigenschaft entfallen, muss aber nicht.

Wichtig: Die Kapitalbeteiligung und das Arbeitsverhältnis sind zwei rechtlich getrennte Beziehungen. Endet das Arbeitsverhältnis, bleibt die Kapitalbeteiligung grundsätzlich bestehen — es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Es empfiehlt sich daher, beide Verhältnisse vertraglich miteinander zu verknüpfen.