Kulanz

In Kürze

Kulanz bezeichnet ein freiwilliges Entgegenkommen ohne rechtliche Verpflichtung. Sie erfolgt regelmäßig außerhalb bestehender Gewährleistungs- oder Garantieansprüche.

Definition

Kulanz ist ein zivilrechtlicher Begriff. Sie bezeichnet ein freiwilliges Leistungs- oder Entgegenkommen eines Vertragspartners ohne bestehende rechtliche Verpflichtung.

Kulanz liegt vor, wenn eine Partei über gesetzliche oder vertragliche Pflichten hinaus eine Leistung erbringt. Voraussetzung ist, dass kein einklagbarer Anspruch auf die gewährte Leistung besteht.

Die rechtliche Einordnung erfolgt regelmäßig im Zusammenhang mit Kauf- oder Dienstverträgen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Kulanz begründet weder eine dauerhafte Leistungspflicht noch eine konkludente Vertragsänderung für zukünftige Fälle.

Abzugrenzen ist Kulanz von der Garantie, die eine rechtlich bindende, freiwillig übernommene Verpflichtung darstellt.

In der Praxis ist Kulanz für die außergerichtliche Konfliktlösung und das Vertragsverhältnis zwischen Parteien relevant.