Kündigungsgrund

In Kürze

Kündigungsgrund bezeichnet den rechtlich relevanten Sachverhalt, der eine Kündigung trägt. Er ist nur in bestimmten gesetzlich geregelten Konstellationen erforderlich.

Definition

Der Kündigungsgrund ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur rechtlichen Rechtfertigung einer Kündigung im bestehenden Arbeitsverhältnis. Er beschreibt den objektiven Sachverhalt, der eine ordentliche oder außerordentliche Beendigung rechtlich tragen soll.

Ein Kündigungsgrund ist nur erforderlich, wenn gesetzlicher oder besonderer Kündigungsschutz Anwendung findet. Er liegt vor, wenn betriebsbedingte, personenbedingte oder verhaltensbedingte Umstände objektiv festgestellt sind.

Der Kündigungsgrund muss zum Kündigungszeitpunkt bestehen und die Prognose zukünftiger Entwicklungen einbeziehen.

Rechtsgrundlage kann insbesondere sein:

  • § 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG)

Der Kündigungsgrund begründet keinen automatischen Bestandsschutz und ersetzt keine formwirksame Kündigungserklärung des Arbeitgebers.

Abzugrenzen ist der Kündigungsgrund von:

  • bloßen Kündigungsmotiven, die rechtlich unbeachtlich bleiben im Arbeitsrecht allgemein

In der Praxis bestimmt er die gerichtliche Überprüfbarkeit und Wirksamkeit kündigungsschutzrechtlich relevanter Maßnahmen.