In Kürze
Kontokorrent regelt die laufende Verrechnung gegenseitiger Forderungen innerhalb einer fortdauernden Geschäftsbeziehung. Maßgeblich ist die periodische Feststellung eines Saldos.
Definition
Kontokorrent ist ein handelsrechtlicher Begriff des laufenden Geschäftsverkehrs zwischen wirtschaftlich verbundenen Vertragspartnern.
Es bezeichnet eine vereinbarte Rechnungsform, bei der gegenseitige Forderungen fortlaufend eingestellt und verrechnet werden.
Ein Kontokorrent liegt vor, wenn Ansprüche nicht einzeln erfüllt, sondern periodisch durch Saldofeststellung ausgeglichen werden.
Voraussetzungen sind eine entsprechende Kontokorrentabrede sowie eine fortbestehende Geschäftsbeziehung.
Rechtsgrundlage ist insbesondere:
- § 355 Absatz 1 Handelsgesetzbuch (HGB)
Dieser regelt die Wirkungen der Saldierung.
Durch die Einstellung in das Kontokorrent verlieren Einzelforderungen ihre selbständige Durchsetzbarkeit bis zum Rechnungsschluss.
Das Kontokorrent ist von der bloßen Einzelabrechnung zu unterscheiden, bei der Forderungen unabhängig voneinander bestehen bleiben.
In der Praxis dient das Kontokorrent der Vereinfachung des Zahlungsverkehrs und der laufenden Abwicklung gegenseitiger Leistungsbeziehungen.