In Kürze
Erstattet der Arbeitgeber die Kontoführungsgebühren für das Lohn- oder Gehaltskonto, sind diese Zahlungen steuer- und beitragspflichtig.
Definition
Viele Arbeitnehmer erhalten ihr Gehalt auf ein Bankkonto überwiesen. Erstattet der Arbeitgeber die dafür anfallenden Kontoführungsgebühren, gilt dieser Betrag als reguläres Arbeitsentgelt — er ist also sowohl lohnsteuerpflichtig als auch sozialversicherungspflichtig.
Besondere Regeln gelten für Beschäftigte bei Kreditinstituten: Erhalten sie von ihrem Arbeitgeber Vergünstigungen oder Sonderkonditionen bei der Kontoführung, werden auch diese als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt gewertet.
Daran ändert sich nichts, wenn der Arbeitgeber die Vergünstigung pauschal versteuert — etwa nach § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG. Die Beitragspflicht zur Sozialversicherung bleibt in jedem Fall bestehen.