In Kürze
Künstliche Intelligenz bezeichnet Systeme zur automatisierten Verarbeitung komplexer Informationen. Sie ermöglicht datenbasierte Entscheidungen ohne fortlaufende menschliche Steuerung.
Definition
Künstliche Intelligenz ist ein arbeitsrechtlicher Begriff für Systeme, die eigenständig Daten analysieren, Muster erkennen und Ergebnisse ableiten.
Sie liegt vor, wenn Entscheidungs- oder Bewertungsvorgänge automatisiert auf algorithmischer Grundlage erfolgen. Diese Systeme verarbeiten große Datenmengen mit statistischen oder lernenden Verfahren.
Eine kontinuierliche menschliche Einzelfallsteuerung ist nicht erforderlich. Künstliche Intelligenz kann unterstützend oder entscheidungsrelevant in betrieblichen Prozessen eingesetzt werden.
Rechtlich relevant wird sie insbesondere bei personenbezogenen Datenverarbeitungen mit Auswirkungen auf Beschäftigte.
Maßgebliche Anknüpfungspunkte ergeben sich aus dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) bei Überwachungs- oder Steuerungsfunktionen.
Künstliche Intelligenz begründet keine eigene Rechtspersönlichkeit oder Verantwortlichkeit.
Abzugrenzen ist sie von:
- rein regelbasierten Automatisierungssystemen
- statischen Automatisierungssystemen
In der betrieblichen Praxis beeinflusst Künstliche Intelligenz Mitbestimmungsrechte und datenschutzrechtliche Prüfungen.