Kartellbehörden

In Kürze

Kartellbehörden sind staatliche Stellen zur Durchsetzung des Wettbewerbsrechts. Sie agieren sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene.

Definition

Kartellbehörden sind staatliche Einrichtungen, die wettbewerbsrechtliche Vorschriften überwachen und durchsetzen. Ihr Aufgabenbereich umfasst die Kontrolle wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen, den Missbrauch von Marktmacht sowie die Fusionskontrolle.

Zuständigkeiten ergeben sich aus gesetzlichen Zuweisungen nach sachlichem und räumlichem Wirkungsbereich der Wettbewerbsbeschränkung. Auf nationaler Ebene handeln Behörden des Bundes und der Länder mit jeweils gesetzlich festgelegter Kompetenz. Auf europäischer Ebene nimmt die Europäische Kommission entsprechende Aufgaben wahr.

Die Tätigkeit der Kartellbehörden umfasst Ermittlungsbefugnisse, Verwaltungsentscheidungen und die Verhängung von Sanktionen.

Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:

  • Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
  • Europäisches Wettbewerbsrecht

Kartellbehörden begründen keine privatrechtlichen Ansprüche zwischen Marktteilnehmern.

Abzugrenzen ist ihre Tätigkeit von:

  • der zivilgerichtlichen Durchsetzung kartellrechtlicher Schadensersatzansprüche

In der Praxis sichern Kartellbehörden die Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs durch präventive und repressive Maßnahmen.