Kartell

In Kürze

Ein Kartell entsteht, wenn mehrere unabhängige Unternehmen ihre wirtschaftlichen Aktivitäten absprechen, um den Wettbewerb zu verhindern oder einzuschränken. Kartelle sind in Deutschland grundsätzlich verboten, es gibt jedoch gesetzlich geregelte Ausnahmen.

Definition

Bei einem Kartell schließen sich mehrere rechtlich selbstständige Unternehmen zusammen und stimmen bestimmte wirtschaftliche Verhaltensweisen untereinander ab. Ziel ist es, die Vorteile eines Monopols zu nutzen, ohne die eigene Unabhängigkeit aufzugeben.

Typische Absprachen betreffen einheitliche Preise, die Aufteilung von Kunden oder die Verteilung von Marktanteilen. Besonders häufig entstehen Kartelle in Märkten mit wenigen Anbietern, die ähnliche Massenprodukte herstellen.

Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) regelt in Deutschland, was erlaubt ist und was nicht. Zuständig für die Kontrolle sind das Bundeskartellamt, das Bundesministerium für Wirtschaft sowie die zuständigen obersten Landesbehörden.

Gesetzliche Grundlagen

Die wichtigsten Regelungen im GWB im Überblick:

  • § 1 GWB – Grundsätzliches Verbot: Vereinbarungen, Beschlüsse und abgestimmte Verhaltensweisen, die den Wettbewerb verhindern, einschränken oder verfälschen, sind verboten.
  • § 2 GWB – Ausnahmen bei Verbrauchernutzen: Absprachen sind ausnahmsweise erlaubt, wenn sie die Warenproduktion oder -verteilung verbessern oder den technischen Fortschritt fördern, Verbraucher angemessen am Gewinn beteiligen und den Wettbewerb nicht vollständig ausschalten.
  • § 3 GWB – Mittelstandskartelle: Kleine und mittlere Unternehmen dürfen zur Verbesserung ihrer Wettbewerbsfähigkeit zusammenarbeiten, solange der Wettbewerb auf dem Markt nicht wesentlich beeinträchtigt wird.