Kurzarbeitergeld - Dauer

In Kürze

Kurzarbeitergeld wird grundsätzlich für maximal 12 Monate gezahlt. In außergewöhnlichen Situationen auf dem gesamten Arbeitsmarkt kann die Bezugsdauer auf bis zu 24 Monate verlängert werden.

Definition

Kurzarbeitergeld ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit, die Beschäftigte finanziell absichert, wenn ihr Betrieb vorübergehend weniger Arbeit hat. Die Dauer des Anspruchs ist gesetzlich begrenzt.

Gesetzliche Grundlagen zur Bezugsdauer:

  • § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB III – legt die Regelbezugsdauer von 12 Monaten fest
  • § 109 SGB III – erlaubt eine Verlängerung auf bis zu 24 Monate bei außergewöhnlichen Verhältnissen auf dem gesamten Arbeitsmarkt

Seit dem 1. Juli 2023 gelten wieder die Standardregelungen: Beschäftigte erhalten 60 % des entfallenen Netto-Entgelts als Kurzarbeitergeld. Beschäftigte mit Kindern erhalten 67 %.

Wer erst nach Beginn der Kurzarbeit einen Minijob aufnimmt, muss das daraus erzielte Einkommen auf das Kurzarbeitergeld anrechnen lassen. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld.