In Kürze
Krankenkassen sind öffentlich-rechtliche Körperschaften, die die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) durchführen. Sie ziehen Beiträge ein, erbringen Leistungen und verwalten sich in weiten Teilen selbst.
Definition
Krankenkassen nehmen die Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung wahr. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts besitzen sie eine eigene Rechtspersönlichkeit und verwalten sich selbst — das zeigt sich in ihrer Satzungs-, Personal- und eingeschränkten Finanzautonomie.
Seit 2009 wird der allgemeine Beitragssatz bundeseinheitlich festgelegt. Aktuell beträgt er 14,6 % (allgemeiner Beitragssatz) bzw. 14,0 % (ermäßigter Beitragssatz), der paritätisch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen wird. Reicht dieser Betrag nicht aus, erhebt die Krankenkasse einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag, der seit 2019 ebenfalls hälftig zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aufgeteilt wird. Gewinne dürfen Krankenkassen nicht erwirtschaften.
Es gibt sechs Kassenarten, geregelt in § 4 Abs. 2 SGB V und § 21 Abs. 2 SGB I:
- Allgemeine Ortskrankenkassen (§ 143 SGB V) — regional zuständig
- Betriebskrankenkassen (§ 144 SGB V) — von Arbeitgebern für Betriebe ab 5.000 Versicherungspflichtigen errichtet
- Innungskrankenkassen (§ 145 SGB V) — für Handwerksbetriebe; seit April 2020 können keine neuen mehr gegründet werden
- Landwirtschaftliche Krankenkasse (§ 146 SGB V) — für die Agrarbranche
- Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (§ 147 SGB V) — führt die knappschaftliche Krankenversicherung durch
- Ersatzkassen (§ 148 SGB V) — bundesweit wählbar für alle Arbeitnehmer
Versicherte können ihre Krankenkasse grundsätzlich frei wählen. Die Wahlrechte sind in den §§ 173 ff. SGB V geregelt.
Krankenkassen fungieren außerdem als Einzugsstellen für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag (§§ 28h ff. SGB IV). Sie überwachen Meldungen und Beitragszahlungen und leiten die Anteile an die anderen Sozialversicherungsträger weiter. Zudem entscheiden sie über die Versicherungspflicht und die Beitragshöhe in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.