In Kürze
Ein Kompetenzmodell strukturiert arbeitsbezogene Fähigkeiten innerhalb einer Organisation systematisch. Es dient der einheitlichen Beschreibung von Anforderungen und vorhandenen Kompetenzen.
Definition
Ein Kompetenzmodell ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur systematischen Ordnung arbeitsbezogener Fähigkeiten, Kenntnisse und Verhaltensanforderungen innerhalb eines Unternehmens.
Der Zweck ist die einheitliche Beschreibung von Kompetenzanforderungen für Funktionen, Rollen oder Organisationseinheiten.
Tatbestandlich ist festgelegt, dass Kompetenzen definiert, kategorisiert und nachvollziehbaren Anforderungsprofilen zugeordnet sind.
Die Anwendung setzt formalisierte Begriffsdefinitionen, Bewertungsskalen und unternehmensinterne Zuordnungsregeln voraus.
Ein Kompetenzmodell wird organisationsbezogen entwickelt und unabhängig von individuellen Leistungsbewertungen verwendet.
Bei technischer Erhebung oder Verarbeitung personenbezogener Daten unterliegt es § 87 Absatz 1 Nummer 6 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).
Das Kompetenzmodell begründet keinen individualrechtlichen Anspruch auf Qualifizierung, Beförderung oder bestimmte Personalentscheidungen.
Abzugrenzen ist es von der Stellenbeschreibung, da es strukturbezogene Fähigkeiten und keine konkreten Aufgaben definiert.
In der Praxis unterstützt das Kompetenzmodell die Personalplanung, Entwicklungssteuerung und systematische Zuordnung betrieblicher Qualifikationsanforderungen.