Kompetenzmanagement

In Kürze

Kompetenzmanagement beschreibt den systematischen Umgang mit arbeitsbezogenen Fähigkeiten innerhalb einer Organisation. Es dient der strukturierten Erfassung, Entwicklung und Nutzung von Mitarbeiterkompetenzen.

Definition

Kompetenzmanagement ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur systematischen Erfassung, Nutzung und Entwicklung arbeitsbezogener Fähigkeiten. Es beschreibt organisationale Verfahren, mit denen vorhandene und benötigte Kompetenzen strukturiert abgebildet werden.

Voraussetzung ist die formalisierte Festlegung von Kompetenzbegriffen, Bewertungsmaßstäben und Zuordnungen zu Funktionen. Die Steuerung erfolgt funktionsbezogen über Profile, Sollanforderungen und nachvollziehbare Bewertungsverfahren innerhalb des Unternehmens.

Kompetenzmanagement erfordert dokumentierte Prozesse zur Erhebung, Aktualisierung und internen Verwendung personenbezogener Kompetenzdaten. Erfasst werden fachliche, methodische, soziale und persönliche Kompetenzen in arbeitsbezogenem Zusammenhang systematisch.

Bei technischer Ausgestaltung unterliegt es der Mitbestimmung nach:

  • § 87 Absatz 1 Nummer 6 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)

Das Instrument begründet keinen individualrechtlichen Anspruch auf Qualifizierung oder bestimmte betriebliche Entwicklungsmaßnahmen.

Abzugrenzen ist Kompetenzmanagement von der Personalbeurteilung, da es nicht leistungsbezogen, sondern strukturbezogen ausgerichtet ist.

In der Praxis dient Kompetenzmanagement der personalstrategischen Planung, Nachfolgeabsicherung und steuerbaren Entwicklung betrieblicher Fähigkeiten.