In Kürze
Krankengeld ist eine Entgeltersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung bei längerer Arbeitsunfähigkeit. Es ersetzt das Arbeitsentgelt nach Ende der Entgeltfortzahlung.
Definition
Krankengeld ist eine sozialversicherungsrechtliche Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Es ersetzt das weggefallene Arbeitsentgelt bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit oder stationärer Behandlung.
Krankengeld entsteht, wenn kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber mehr besteht. Voraussetzung ist eine ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit oder eine genehmigte stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme.
Der Anspruch beginnt grundsätzlich nach Ablauf der sechswöchigen Entgeltfortzahlung oder sofort bei fehlendem Entgeltanspruch.
Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:
- § 44 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) für den Leistungsanspruch
- § 47 SGB V zur Bestimmung der Höhe des Krankengeldes
Die Höhe des Krankengeldes orientiert sich am Regelentgelt. Krankengeld wird wegen derselben Krankheit längstens für 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gewährt.
Eine gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers zur Aufstockung besteht nicht.
Abzugrenzen ist Krankengeld von:
- der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz
In der Praxis sichert Krankengeld den Lebensunterhalt während längerer krankheitsbedingter Arbeitsunterbrechungen.