Kostenvoranschlag

In Kürze

Der Kostenvoranschlag benennt die voraussichtlich entstehenden Kosten einer Werkleistung. Er dient der vorvertraglichen Kostentransparenz zwischen Unternehmer und Besteller.

Definition

Kostenvoranschlag ist ein rechtlicher Begriff des Werkvertragsrechts. Er bezeichnet eine fachmännisch erstellte Berechnung der voraussichtlichen Vergütung für ein konkret bestimmtes Werk.

Ein Kostenvoranschlag liegt vor, wenn Art und Umfang der Leistung sowie die zu erwartenden Kosten rechnerisch festgelegt sind.

Die rechtliche Einordnung hängt davon ab, ob der Kostenvoranschlag unverbindlich bleibt oder ausdrücklich verbindlich vereinbart ist.

Für den unverbindlichen Kostenvoranschlag gilt die Anzeigepflicht bei wesentlicher Kostenüberschreitung.

Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:

  • § 650 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • § 632 Absatz 3 BGB

Die Vergütung des Kostenvoranschlags ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist.

Der Kostenvoranschlag begründet keinen Anspruch auf Durchführung des Werkes zu der genannten Summe.

Abzugrenzen ist der Kostenvoranschlag vom:

  • verbindlichen Angebot, das bei Annahme eine feste Preisbindung auslöst

In der Praxis wird der Kostenvoranschlag zur Vorbereitung von Werkverträgen und zur Kostenkontrolle eingesetzt.