Kur

In Kürze

Eine Kur ist eine medizinische Maßnahme zur Vorsorge oder Rehabilitation, die von verschiedenen Sozialleistungsträgern finanziert oder bezuschusst wird. Je nach Ursache und Personengruppe ist ein anderer Träger zuständig.

Definition

Kuren dienen dazu, Krankheiten zu verhüten oder die Gesundheit nach einer Erkrankung wiederherzustellen. Sie können ambulant oder stationär durchgeführt werden — in anerkannten Heilbädern und Kurorten.

Welcher Träger für eine Kur zuständig ist, hängt vom Grund der Erkrankung ab:

  • Arbeitsunfall oder Berufskrankheit: Der Unfallversicherungsträger (z. B. die Berufsgenossenschaft) ist zuständig.
  • Anerkannte Entschädigungstatbestände (z. B. Opfer von Gewalttaten): Das Versorgungsamt übernimmt die Leistung gemäß § 62 SGB XIV.
  • Allgemeine Vorsorge oder Rehabilitation: Die Krankenkasse kann Leistungen erbringen — auf Basis von § 23 Abs. 2 SGB V (Vorsorge) und § 40 Abs. 1 SGB V (Rehabilitation).
  • Mütter-, Kinder-, Alten- und Mutter-Kind-Kuren: Diese werden auch von Sozialhilfeträgern sowie gemeinnützigen und karitativen Einrichtungen durchgeführt; die Krankenkasse zahlt oft Zuschüsse.

Für die ambulante kurärztliche Versorgung gilt der sogenannte Kurarztvertrag. Er regelt die ärztliche Behandlung im Rahmen von Vorsorge- und Rehabilitationskuren und folgt dem Grundsatz „ambulant vor stationär".

Eine besondere Form ist die Kompaktkur: Sie richtet sich an Patientengruppen mit gleichen oder ähnlichen Erkrankungen (z. B. Osteoporose oder Atemwegserkrankungen). Die Behandlung erfolgt in stabilen Gruppen mit bis zu 15 Teilnehmern nach einem strukturierten, fachübergreifenden Therapiekonzept. Kompaktkuren können sowohl zur Vorsorge als auch zur Rehabilitation eingesetzt werden.