In Kürze
Kooperation bezeichnet die freiwillige Zusammenarbeit von zwei oder mehr Unternehmen, die dabei rechtlich und wirtschaftlich selbständig bleiben. Ziel ist es, die gemeinsame Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und Vorteile für alle Beteiligten zu erzielen.
Definition
Der Begriff stammt vom lateinischen cooperatio und bedeutet schlicht „Zusammenarbeit". Im betriebswirtschaftlichen Sinne meint Kooperation, dass Unternehmen bestimmte Aufgaben, Ressourcen oder Funktionen gemeinsam nutzen oder abstimmen – ohne dabei ihre Eigenständigkeit aufzugeben.
Grundsätzlich gibt es zwei Grundformen: Bei der synergetischen Kooperation entsteht gemeinsam etwas Neues, das kein Unternehmen allein hätte schaffen können. Bei der additiven Kooperation werden vorhandenes Wissen, Verfahren oder Unternehmensbereiche zusammengeführt, um einen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen.
Kooperationen lassen sich außerdem nach verschiedenen Merkmalen unterscheiden:
- Wirtschaftsstufe: Horizontale Kooperation (alle Partner auf gleicher Stufe, z. B. mehrere Hersteller) oder vertikale Kooperation (Partner auf unterschiedlichen Stufen, z. B. Industrie und Handel)
- Unternehmensfunktion: Die Zusammenarbeit kann einzelne Bereiche wie Einkauf, Produktion oder Vertrieb betreffen – oder das gesamte Unternehmen, etwa bei einem Gemeinschaftsunternehmen
- Markt: Kooperationen können regional, national oder international stattfinden – z. B. als Import- oder Export-Kooperation
- Dauer: Eine Auftrags-Kooperation ist auf einen bestimmten Auftrag begrenzt; eine Bereichs-Kooperation läuft kurz-, mittel- oder langfristig
Besonders für kleine und mittlere Unternehmen kann eine Kooperation entscheidend sein, um gegenüber großen Konzernen wettbewerbsfähig zu bleiben. Zu den weiteren Kooperationsformen zählen unter anderem Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures), Einkaufsgemeinschaften und Genossenschaften.
Wichtig: Wenn eine Kooperation den Wettbewerb in einem Markt spürbar einschränkt, kann sie zum Kartell werden. Kartelle sind zwar in bestimmten Fällen zulässig, aber grundsätzlich genehmigungspflichtig.