In Kürze
Kleidungsgeld ist eine Zahlung des Arbeitgebers, die Arbeitnehmer für die Abnutzung ihrer privaten Kleidung im Beruf entschädigt oder beim Kauf von Kleidung unterstützt.
Definition
Manche Arbeitgeber zahlen ihren Beschäftigten eine Abnutzungsentschädigung oder eine Einkleidungsbeihilfe, wenn diese im Dienst Zivilkleidung – also normale Privatkleidung statt Berufskleidung oder Uniform – tragen müssen.
Solche Zahlungen gelten als reguläres Arbeitsentgelt. Das bedeutet: Sie sind grundsätzlich steuerpflichtig und unterliegen der Sozialversicherungspflicht.
In der Sozialversicherung wird Kleidungsgeld dem einmalig gezahlten Arbeitsentgelt zugeordnet, also Zahlungen, die nicht regelmäßig monatlich, sondern nur gelegentlich anfallen – ähnlich wie ein Bonus oder eine Sonderzahlung.