Krankengeld

In Kürze

Krankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, die Versicherte erhalten, wenn sie wegen Krankheit nicht arbeiten können oder aus bestimmten anderen Gründen vorübergehend ausfallen. Es ersetzt das wegfallende Einkommen während der Arbeitsunfähigkeit.

Definition

Das Krankengeld greift in verschiedenen Situationen. Die wichtigsten Auslöser sind in den §§ 24b, 44 und 45 SGB V geregelt.

Ein Anspruch besteht bei:

  • Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit
  • Stationärer Krankenhausbehandlung zulasten der Krankenkasse (vollstationär, teilstationär oder vor- bzw. nachstationär)
  • Stationärer Vorsorge- oder Rehabilitationsbehandlung zulasten der Krankenkasse
  • Betreuung eines erkrankten Kindes (Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege)
  • Nicht rechtswidrigem Schwangerschaftsabbruch
  • Nicht rechtswidriger Sterilisation

Der Anspruch entsteht bei Krankenhausbehandlung oder Behandlung in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung ab dem ersten Tag der Behandlung. In allen anderen Fällen — also vor allem bei Arbeitsunfähigkeit — entsteht er ab dem Tag der ärztlichen Feststellung gemäß § 46 Satz 1 SGB V.

Wichtig: Der Anspruch ruht, solange Versicherte noch beitragspflichtiges Arbeitsentgelt erhalten — zum Beispiel während der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber (§ 49 Abs. 1 Nr. 1 SGB V).

Damit das Krankengeld durchgehend gezahlt wird, muss die Arbeitsunfähigkeit lückenlos nachgewiesen werden. Eine Folgebescheinigung muss spätestens am nächsten Werktag nach dem Ende der zuletzt bescheinigten Arbeitsunfähigkeit ausgestellt werden. Samstage zählen dabei nicht als Werktage. Fehlt diese Anschluss-Bescheinigung, kann der Anspruch unterbrochen werden.