In Kürze
Kleinbetragsrechnung bezeichnet eine vereinfachte Rechnung für geringfügige Bruttobeträge. Sie reduziert formale Pflichtangaben im umsatzsteuerlichen Abrechnungsverfahren.
Definition
Kleinbetragsrechnung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff für Rechnungen bis 250 Euro brutto. Sie erleichtert die umsatzsteuerliche Pflichterfüllung bei geringem wirtschaftlichem Umfang.
Voraussetzung ist ein Bruttorechnungsbetrag innerhalb der gesetzlichen Grenze. Erforderlich sind Angaben zum Unternehmer, Leistungsinhalt und Ausstellungsdatum.
Der anzuwendende Steuersatz oder ein Hinweis auf Steuerbefreiung muss enthalten sein. Angaben zum Leistungsempfänger oder eine fortlaufende Rechnungsnummer sind nicht zwingend.
Die Kleinbetragsrechnung kann Grundlage für den Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers sein. Voraussetzung ist, dass keine widersprüchlichen Empfängerangaben ausgewiesen sind.
Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:
- § 33 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV)
- Umsatzsteuergesetz (UStG)
Eine Verpflichtung zur Ausstellung einer Kleinbetragsrechnung besteht nicht. Sie ist von regulären Rechnungen mit vollständigen Pflichtangaben nach § 14 UStG abzugrenzen.
Die Kleinbetragsrechnung ist in der betrieblichen Buchführung und Entgeltabrechnung regelmäßig relevant.