Konzertierte Aktion

In Kürze

Die Konzertierte Aktion ist eine gesetzlich vorgesehene Gesprächsrunde, in der Staat, Wirtschaft und Gewerkschaften die Tarifpolitik mit der staatlichen Konjunkturpolitik abstimmen sollen. Sie kann keine bindenden Beschlüsse fassen.

Definition

Die Konzertierte Aktion ist im § 3 Stabilitätsgesetz (StabG) verankert. Sie soll dafür sorgen, dass die Tarifpolitik — also Lohn- und Gehaltsverhandlungen — mit der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und der staatlichen Konjunkturpolitik abgestimmt wird.

An der Gesprächsrunde sollen Vertreter von Bund, Ländern und Gemeinden, den Spitzenverbänden der Wirtschaft, der Gewerkschaften, der Landwirtschaft sowie der Bundesbank und des Sachverständigenrates teilnehmen.

Das Ziel ist es, einen gemeinsamen Rahmen für die künftige Einkommensverteilung zu vereinbaren. Da die Konzertierte Aktion jedoch keine verbindlichen Beschlüsse fassen kann, ist ihre praktische Bedeutung begrenzt. In den vergangenen Jahren fanden keine gemeinsamen Treffen mehr statt — Gespräche mit der Bundesregierung wurden stattdessen getrennt mit Arbeitgebern und Gewerkschaften geführt.