Konkurrierende Ziele

In Kürze

Konkurrierende Ziele beschreiben Zielbeziehungen, bei denen sich mehrere Unternehmensziele gegenseitig beeinträchtigen. Die gleichzeitige vollständige Zielerreichung ist strukturell ausgeschlossen.

Definition

Konkurrierende Ziele ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet Zielbeziehungen, bei denen die Erreichung eines Ziels die Erreichung eines anderen Ziels mindert.

Konkurrierende Ziele liegen vor, wenn Zielinhalte sachlich widersprüchlich festgelegt sind. Die Zielkonkurrenz besteht objektiv und unabhängig von subjektiven Entscheidungen oder individuellen Präferenzen.

Konkurrierende Ziele betreffen regelmäßig wirtschaftliche, personelle oder organisatorische Zielsetzungen innerhalb eines Unternehmens. Sie entstehen typischerweise durch begrenzte Ressourcen, widersprechende Wirkungszusammenhänge oder unterschiedliche Prioritäten.

Eine rechtliche Normierung ist für Konkurrierende Ziele nicht erforderlich. Der Begriff begründet keinen Anspruch auf Vorrang oder Ausgleich einzelner Zielsetzungen.

Abzugrenzen sind Konkurrierende Ziele von:

  • komplementären Zielen, die sich gegenseitig fördern

In der arbeitsrechtlichen Praxis sind Konkurrierende Ziele relevant, weil sie Entscheidungsrahmen bei Personalmaßnahmen beeinflussen.