In Kürze
Ein Kontenrahmen ist eine branchenspezifische Übersicht, die vorgibt, wie Konten in der Buchhaltung eines Unternehmens geordnet und gegliedert werden. Er bildet die Grundlage für den unternehmenseigenen Kontenplan.
Definition
Der Kontenrahmen legt für einen bestimmten Wirtschaftszweig einheitlich fest, wie die sogenannten Sachkonten zu gliedern sind. Er ist damit eine Art Ordnungsrahmen für das gesamte Rechnungswesen eines Unternehmens.
Aus dem Kontenrahmen leitet jedes Unternehmen seinen individuellen Kontenplan ab. Dieser enthält nur die Konten, die tatsächlich benötigt werden – aufgeteilt in insgesamt 10 Kontenklassen (Klasse 0 bis 9). Der Kontenplan kann jederzeit um weitere Konten ergänzt werden.
Kein Unternehmen ist gesetzlich verpflichtet, einen bestimmten Kontenrahmen zu verwenden. Die Nutzung eines branchenspezifischen Rahmens erleichtert jedoch die Buchführung erheblich und ermöglicht Vergleiche zwischen Unternehmen.
In Deutschland gibt es zwei wichtige Grundvarianten:
- Gemeinschafts-Kontenrahmen industrieller Verbände (GKR) – entwickelt 1948/49; gliedert die Kontenklassen so, dass sie den betrieblichen Leistungsprozess abbilden (sogenanntes Prozessgliederungsprinzip).
- Industrie-Kontenrahmen (IKR) – entwickelt 1971, überarbeitet 1986; trennt streng zwischen Finanzbuchhaltung (Kontenklassen 0–8) und Kosten- und Leistungsrechnung (Kontenklasse 9). Dieses sogenannte Zweikreissystem folgt dem Abschlussgliederungsprinzip.
Der IKR berücksichtigt die gesetzlichen Vorgaben zur Bilanzgliederung und zur Gewinn- und Verlustrechnung:
- § 266 HGB – Gliederung der Bilanz
- § 275 HGB – Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung
Personenunternehmen sind nicht zur Anwendung des IKR verpflichtet, wird aber empfohlen. Für eine EDV-gestützte Buchführung ist die Verwendung eines Kontenrahmens und eines daraus abgeleiteten Kontenplans grundsätzlich Voraussetzung.