Kostenträgerstückrechnung

In Kürze

Die Kostenträgerstückrechnung ermittelt, wie viel ein einzelnes Produkt oder eine Dienstleistung das Unternehmen kostet. Sie wird auch als Kalkulation oder Selbstkostenrechnung bezeichnet.

Definition

Die Kostenträgerstückrechnung ist ein Teil der Kostenträgerrechnung und bezieht sich immer auf das einzelne Produkt (den sogenannten Kostenträger). Ihr Ziel ist es, die Stückkosten für alle hergestellten Güter und Dienstleistungen eines Unternehmens zu berechnen.

Findet die Rechnung vor der Leistungserstellung statt, spricht man von einer Vorkalkulation. Wird sie nach der Leistungserstellung zur Kostenkontrolle durchgeführt, handelt es sich um eine Nachkalkulation.

Je nach Unternehmensgröße, Branche und Fertigungsart kommen unterschiedliche Kalkulationsverfahren zum Einsatz:

  • Divisionskalkulation – für Einproduktbetriebe (z. B. Brauereien, Elektrizitätswerke); die Gesamtkosten werden durch die produzierte Menge geteilt. Es gibt ein-, zwei- und mehrstufige Varianten.
  • Äquivalenzziffernkalkulation – für Unternehmen mit ähnlichen Produkten (Sortenfertigung); Produkte werden mit Verhältniszahlen bewertet, die ihre unterschiedliche Kostenverursachung widerspiegeln.
  • Zuschlagskalkulation – für Betriebe mit verschiedenen Erzeugnissen und unterschiedlichen Arbeitsabläufen; Einzelkosten werden direkt zugerechnet, Gemeinkosten über Zuschlagsätze verteilt.
  • Maschinenstundensatzrechnung – für Unternehmen mit hohem Maschinenanteil; die Gemeinkosten werden anhand der Maschinenlaufzeit auf die Produkte verteilt.
  • Kuppelkalkulation – wenn aus einem Produktionsprozess zwangsläufig mehrere verschiedene Erzeugnisse entstehen (Kuppelprodukte); angewendet werden die Restwertrechnung oder Schlüsselungsverfahren.