Kurzarbeit - Begriff

In Kürze

Kurzarbeit bedeutet, dass Arbeitnehmer vorübergehend weniger arbeiten als vertraglich vereinbart. Sie schützt Arbeitsplätze, wenn ein Betrieb zeitweise weniger Aufträge oder Arbeit hat.

Definition

Unter Kurzarbeit versteht man die vorübergehende Verkürzung der betrieblichen Arbeitszeit. Die im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbarte Arbeitszeit wird dabei unterschritten. Der Ausfall kann einzelne Stunden, bestimmte Wochentage oder ganze Wochen betreffen.

Normalerweise muss ein Arbeitgeber den Lohn auch dann zahlen, wenn er seine Mitarbeiter nicht beschäftigen kann – das regelt § 615 BGB (Annahmeverzug). Kurzarbeit ist ein Weg, diese Kostenlast bei vorübergehendem Arbeitsausfall abzumildern.

Der wichtigste Zweck der Kurzarbeit ist die Sicherung von Arbeitsplätzen: Statt Entlassungen bleiben die Arbeitsverhältnisse bestehen. Das Unternehmen behält seine eingearbeiteten Mitarbeiter und spart Kosten für Abfindungen, Rechtsstreitigkeiten und spätere Neueinstellungen.

Formen der Kurzarbeit

Kurzarbeit kann auf verschiedene Arten umgesetzt werden:

  • Reduzierte Stunden täglich: Es wird an allen Arbeitstagen gearbeitet, aber weniger Stunden als üblich (z. B. 4 statt 8 Stunden pro Tag).
  • Weniger Arbeitstage pro Woche: Es wird nur an einzelnen Tagen voll gearbeitet, an den übrigen Tagen gar nicht.
  • Kurzarbeit Null: Im gesamten Kurzarbeitszeitraum wird überhaupt nicht gearbeitet.

Was ist keine Kurzarbeit?

Nicht jede Arbeitszeitreduzierung ist Kurzarbeit. Folgende Fälle fallen ausdrücklich nicht darunter:

  • Gleitzeit oder Arbeitszeitkonten – flexible Arbeitszeitgestaltung im Betrieb
  • Tarifliche Arbeitszeitabsenkung – z. B. durch Betriebsvereinbarung auf Basis einer Tarifklausel
  • Individuelle Teilzeit – etwa nach § 8 TzBfG oder als Brückenteilzeit
  • Sabbatical – eine individuell vereinbarte Auszeit vom Arbeitsverhältnis