In Kürze
Der Kombilohn bezeichnet eine Vergütung, die aus mehreren kombinierten Bestandteilen besteht — zum Beispiel einem festen Grundlohn, leistungsabhängigen Zulagen und einer erfolgsabhängigen Zahlung. Der Begriff ist gesetzlich nicht einheitlich definiert und wird in verschiedenen Zusammenhängen unterschiedlich verwendet.
Definition
Im engeren Sinne versteht man unter einem Kombilohn ein Vergütungsmodell mit drei Elementen: einem tariflich geregelten Grundlohn, betrieblichen Leistungszulagen und einer Zahlung, die vom wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens abhängt. Arbeitnehmer werden damit stärker am Unternehmensergebnis beteiligt — sowohl bei guter als auch bei schlechter Lage.
In der politischen Diskussion wird der Begriff auch anders verwendet: Hier zahlt ein Unternehmen einen niedrigeren Lohn, der durch einen staatlichen Zuschuss — etwa der Bundesagentur für Arbeit — ergänzt wird. Der Arbeitnehmer erhält beide Zahlungen zusammen. Kritiker sehen darin eine staatliche Lohnsubvention.
Eine weitere Variante ist der sogenannte Investivlohn: Ein Teil des Lohns wird nicht direkt ausgezahlt, sondern verbleibt im Unternehmen und wird dort investiert. Ziel ist es, die Personalkosten für den Betrieb zu senken und gleichzeitig Arbeitnehmer zu motivieren, Kapital im eigenen Unternehmen anzulegen.
Zusammengefasst gibt es drei gängige Bedeutungen des Begriffs:
- Kombilohn im Vergütungssinne: Grundlohn + Leistungszulage + Erfolgsbeteiligung
- Kombilohn als Lohnsubvention: Niedriger Betriebslohn + staatlicher Zuschuss
- Investivlohn: Ausgezahlter Lohn + im Unternehmen verbleibender Vergütungsanteil