In Kürze
Eine kurzfristige Beschäftigung ist nur dann sozialversicherungsfrei, wenn sie nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Berufsmäßig bedeutet: Die Arbeit ist für die betreffende Person wirtschaftlich nicht nur nebensächlich.
Definition
Eine kurzfristige Beschäftigung ist versicherungsfrei in der Sozialversicherung, wenn sie im Voraus auf maximal 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr befristet ist und nicht berufsmäßig ausgeübt wird.
Berufsmäßig ist eine Beschäftigung dann, wenn sie für die betreffende Person nicht von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung ist — also wenn sie auf Erwerbstätigkeit ausgerichtet ist und nicht nur gelegentlich erfolgt.
Die Berufsmäßigkeit muss nur geprüft werden, wenn das monatliche Arbeitsentgelt die Geringfügigkeitsgrenze von 556,00 EUR im Monat übersteigt. Liegt das Entgelt darunter, entfällt diese Prüfung.
Wann liegt keine Berufsmäßigkeit vor?
- Nebenbeschäftigung neben einer Hauptbeschäftigung: Wer bereits versicherungspflichtig beschäftigt ist, übt eine zusätzliche kurzfristige Beschäftigung in der Regel nicht berufsmäßig aus.
- Schüler in den Schulferien: Ferienjobs von Schülern gelten als wirtschaftlich untergeordnet und damit nicht berufsmäßig.
- Gelegentliche Beschäftigungen: Wenn keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass weitere Beschäftigungen folgen werden, gilt die Tätigkeit als nicht berufsmäßig.
- Neben Freiwilligendiensten oder freiwilligem Wehrdienst: Auch hier wird Berufsmäßigkeit in der Regel verneint.
Wann liegt Berufsmäßigkeit vor?
- Zwischen Schulabschluss und Berufsausbildung oder Studium: Wer nach dem Schulabschluss auf eine Ausbildung oder ein Studium wartet und in dieser Zeit arbeitet, gilt als berufsmäßig beschäftigt.
- Während Elternzeit oder unbezahltem Urlaub: Wer sein reguläres Beschäftigungsverhältnis unterbricht und dabei eine kurzfristige Tätigkeit mit mehr als 556,00 EUR monatlich ausübt, ist berufsmäßig tätig.
- Beschäftigungslose mit Arbeitsuche: Wer bei der Arbeitsagentur als arbeit- oder ausbildungssuchend gemeldet ist, gilt als berufsmäßig erwerbstätig.
- Häufige Beschäftigungen im Kalenderjahr: Wer im laufenden Kalenderjahr bereits mehr als 3 Monate oder 70 Arbeitstage (mit Entgelt über 556,00 EUR monatlich) beschäftigt war, übt eine weitere kurzfristige Beschäftigung berufsmäßig aus.
Folgen der Berufsmäßigkeit
Wird eine kurzfristige Beschäftigung als berufsmäßig eingestuft und übersteigt das Entgelt 556,00 EUR im Monat, entfällt die Versicherungsfreiheit. Es besteht dann Versicherungspflicht in der Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.