In Kürze
Krankenstand-Controlling bezeichnet Maßnahmen, mit denen Arbeitgeber hohe Fehlzeiten analysieren und gezielt reduzieren. Es umfasst betrieblichen Gesundheitsschutz, Präventionsangebote und den Umgang mit unberechtigten Krankmeldungen.
Definition
Überdurchschnittlich hohe Fehlzeiten können ein Hinweis auf gesundheitsgefährdende Arbeitsbedingungen sein. Arbeitgeber sind daher gefordert, mögliche Ursachen systematisch zu prüfen und zu beseitigen.
Betrieblicher Gesundheitsschutz umfasst die Überprüfung verschiedener Bereiche:
- Arbeitszeiten und Pausen – Sind Schichten zu lang oder Pausen zu kurz?
- Arbeitsorganisation – Werden einzelne Mitarbeiter unzumutbar belastet?
- Sicherheitsvorschriften – Kennen alle Beschäftigten die relevanten Regeln, und werden sie eingehalten?
- Schutzausrüstung – Ist sie vollständig, einwandfrei und bekannt im Umgang?
- Arbeitsbedingungen – Bestehen Belastungen durch Lärm, Staub, Hitze oder giftige Stoffe?
- Ergonomie am Arbeitsplatz – Sind Möbel und Geräte individuell anpassbar und gesundheitsgerecht?
- Führungsverhalten – Nehmen Vorgesetzte ihre Aufsichts- und Fürsorgepflicht wahr?
Hilfe beim Gesundheitsschutz bieten die Berufsgenossenschaften als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie beraten sowohl Arbeitgeber als auch Beschäftigte zu arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, Stress und psychischen Belastungen.
Freiwillige Präventionsangebote ergänzen den Pflichtbereich. Viele Arbeitgeber bieten kostenlose Maßnahmen während der Arbeitszeit an, zum Beispiel Rückenschulungen, Stressmanagement, Ernährungskurse oder Fahrsicherheitstrainings. Damit diese angenommen werden, sollten sie zum konkreten Gesundheitsrisiko passen, zeitlich gut eingebunden sein und den Beschäftigten ermöglichen, das Erlernte auch tatsächlich anzuwenden.
Maßnahmen bei unberechtigten Krankmeldungen sind gesetzlich begrenzt. Nur die Krankenkassen können einen Mitarbeiter zum Vertrauensarzt schicken, um eine Diagnose zu überprüfen. Der Betriebsarzt hat diese Befugnis nicht. Arbeitgeber können jedoch verlangen, dass bereits ab dem zweiten oder dritten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorgelegt wird. Spätestens ab dem vierten Tag muss eine Arbeitsunfähigkeit der Krankenkasse gemeldet werden.
Wirksamer als Kontrolle ist oft das persönliche Gespräch: Ein offener Austausch mit dem Vorgesetzten, auch bei kurzen Erkrankungen, kann helfen, echte Ursachen wie Über- oder Unterforderung, Konflikte oder private Belastungen zu erkennen und zu beheben. Transparente Fehlzeitenübersichten und klare Vertretungsregelungen können zusätzlich dazu beitragen, ungerechtfertigte Fehltage zu reduzieren.