Kassageschäft

In Kürze

Kassageschäft bezeichnet den sofortigen oder kurzfristigen Austausch von Leistung und Gegenleistung an der Börse. Der Begriff grenzt sich zeitlich vom aufgeschobenen Handel ab.

Definition

Kassageschäft ist ein kapitalmarktrechtlicher Begriff. Er bezeichnet ein Börsen- oder Handelsgeschäft mit zeitnaher Erfüllung von Lieferung und Zahlung.

Ein Kassageschäft liegt vor, wenn Vertragsschluss und Erfüllung wirtschaftlich unmittelbar aufeinander folgen. Voraussetzung ist, dass Lieferung des Handelsobjekts und Zahlung des Kaufpreises spätestens innerhalb weniger Börsentage erfolgen.

Üblicherweise beträgt die Erfüllungsfrist höchstens zwei Börsentage nach dem Geschäftsabschluss. Gegenstand können Wertpapiere, Devisen, Waren oder andere handelbare Finanzinstrumente sein.

Das Kassageschäft wird als schuldrechtlicher Austauschvertrag mit kurzfristiger Erfüllung ausgestaltet. Rechtsgrundlage ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), ergänzt durch kapitalmarktrechtliche Vorschriften.

Das Kassageschäft begründet keine aufschiebende Leistungspflicht über den Erfüllungszeitpunkt hinaus.

Abzugrenzen ist das Kassageschäft von:

  • dem Termingeschäft mit zeitlich hinausgeschobener Vertragserfüllung

In der Praxis dient das Kassageschäft der unmittelbaren Marktpreisbildung und Liquiditätsabwicklung.