In Kürze
Kapitallebensversicherung verbindet Risikoschutz für den Todesfall mit langfristigem Kapitalaufbau. Die Leistung wird bei Tod oder zum vereinbarten Ablaufzeitpunkt fällig.
Definition
Kapitallebensversicherung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff, der sich auf ergänzende Formen individueller Vorsorgegestaltung bezieht.
Sie bezeichnet einen privatrechtlichen Versicherungsvertrag mit kombinierter Risikoabsicherung und kapitalbildender Sparfunktion.
Kennzeichnend ist die laufende Beitragszahlung, aus der Risikoleistungen und ein angesammeltes Deckungskapital finanziert werden.
Voraussetzung ist ein wirksamer Versicherungsvertrag mit festgelegter Laufzeit und bestimmter versicherter Person.
Die Leistung wird bei Eintritt des Todesfalls oder bei Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer erbracht.
Rechtsgrundlage für Rückkaufs- und Beendigungsansprüche ist:
- § 169 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
Die Kapitallebensversicherung begründet keinen Anspruch auf staatliche Förderung oder steuerliche Begünstigung.
Abzugrenzen ist sie von der reinen Risikolebensversicherung ohne Sparanteil.
In der arbeitsrechtlichen Praxis ist die Kapitallebensversicherung vor allem bei Entgeltumwandlung und privater Altersvorsorge relevant.