In Kürze
Kapitalmarkt bezeichnet den Markt für mittel- und langfristiges Finanzkapital. Er dient der Finanzierung von Unternehmen und öffentlichen Haushalten.
Definition
Kapitalmarkt ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet einen Teil des Finanzmarktes, auf dem mittel- und langfristiges Kapital gehandelt wird.
Der Kapitalmarkt umfasst organisierte und nicht organisierte Handelsformen für Wertpapiere und vergleichbare Finanzierungsinstrumente.
Voraussetzung ist das Zusammentreffen von Kapitalangebot und Kapitalnachfrage zur Finanzierung wirtschaftlicher Tätigkeiten.
Der Kapitalmarkt dient insbesondere der Kapitalbeschaffung von Unternehmen sowie der öffentlichen Hand.
Typisch ist die Zuordnung zu Eigen- und Fremdkapitalinstrumenten mit längerer Laufzeit.
Eine einheitliche gesetzliche Kodifikation des Kapitalmarktes besteht nicht.
Der Kapitalmarkt ist vom Geldmarkt als Markt kurzfristiger Liquidität eindeutig abzugrenzen.
Für das Arbeitsrecht ist der Kapitalmarkt als Rahmen wirtschaftlicher Unternehmensfinanzierung von Bedeutung.